Die allgemeinen Geschäftsbedingungen – gültig für die:

Private Klavier-und Keyboardschule

High Fidelity modern Keyschool.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Privatunterricht (AGB)
1. Allgemeines
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der
Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder
aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die
Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.
2. Ferien
An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Bundeslandes _____________
für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das
vereinbarte Honorar hat.
3. Unterrichtsausfall/Krankheit
Terminabsprachen sind grundsätzlich mit der Lehrkraft persönlich zu regeln.
Eine Absage der Unterrichtsstunde durch die Schülerin / den Schüler soll 48 Stunden
vor dem Termin bei der Lehrkraft erfolgen. Durch die Schuld des Schülers versäumte
Stunden werden nicht nachgegeben oder erstattet.
Die Schülerin / der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn
sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht.
Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung der Schülerin
/ des Schülers oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von sechs
Wochen.
Durch die Schuld der Lehrkraft versäumte Stunden werden nach- bzw. vorgegeben, die
Lehrkraft bietet hierzu bis zu drei Ausweichtermine zur Auswahl an. Sollte der Lehrkraft
das Nach- bzw. Vorgeben nicht möglich sein, werden die Stunden finanziell erstattet.
4. Honoraranhebung
Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie
nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich
angekündigt werden.
5. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von fünf Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz der Bundesbank verlangt werden.
6. Kündigung
Die Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende / zum 31. März und
31. September / zum Jahresende* zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform
erforderlich. Während der Probezeit ist eine Kündigung mit Wochenfrist möglich. Bei
Anhebung des Unterrichtshonorars ist eine außerordentliche Kündigung zum Termin der
Honoraranhebung möglich.
7. Besondere Vereinbarungen
_____________________________________________________________________
_____________________________________________________________________
* Nichtzutreffendes in den eigenen AGB löschen
(Stand: Oktober 2010)

 

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